- ausräumen
- migrieren; verlagern; auslagern; räumen; beiseite räumen; abtransportieren; fortschaffen; beseitigen; entfernen; wegbringen; fortbringen; wegschaffen; wegräumen; entrümpeln; leer räumen; leerräumen; ausleeren; leer machen; entleeren; leeren
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aus|räu|men ['au̮srɔy̮mən], räumte aus, ausgeräumt <tr.; hat:1.a) aus etwas herausnehmen /Ggs. einräumen/: die Bücher [aus dem Regal] ausräumen.b) durch Herausnehmen leer machen:die Wohnung, den Schreibtisch ausräumen.Syn.: ↑ leeren.c) (störende, hinderliche Umstände o. Ä.) beseitigen, aus dem Weg räumen:Vorurteile, Bedenken ausräumen.Syn.: ↑ abschaffen, ↑ abstellen, ↑ aufheben, ↑ auflösen, aufräumen mit, ↑ entfernen, zum Verschwinden bringen.2. (ugs.) plündern:die Diebe räumten das ganze Geschäft aus; ihr ist auf dem Hotelparkplatz das Auto ausgeräumt worden.Syn.: ↑ ausrauben.* * *
aus||räu|men 〈V. tr.; hat〉2. 〈fig.〉 beseitigen● Einbrecher haben ihm die ganze Wohnung ausgeräumt; Missverständnisse \ausräumen 〈fig.〉* * *
aus|räu|men <sw. V.; hat:1.a) aus einem Raum herausschaffen, aus einem Behältnis o. Ä. herausnehmen:die Möbel [aus dem Zimmer] a.;die Bücher aus dem Regal a.;b) einen Raum, ein Behältnis o. Ä. durch Herausnehmen des Inhaltes leer machen:die Schränke, die Wohnung a.;c) (ugs.) ausrauben:Diebe haben die Ladenkasse ausgeräumt.2. (Med.)a) nach einer Fehlgeburt Gewebsreste aus der Gebärmutter entfernen:einen Abort a.;b) Gewebspartien bes. aus vorgebildeten Körperhöhlen operativ entfernen:Lymphdrüsen im Bereich der Achselhöhle a.3. (etw., was einer Sache hindernd im Wege steht) beseitigen, aus dem Weg räumen:Bedenken, einen Verdacht, Missverständnisse a.* * *
aus|räu|men <sw. V.; hat: 1. a) aus einem Raum herausschaffen, aus einem Behältnis o. Ä. herausnehmen: die Möbel [aus dem Zimmer] a.; die Bücher aus dem Regal a.; b) einen Raum, ein Behältnis o. Ä. durch Herausnehmen des Inhaltes leer machen: die Schränke, die Wohnung a.; c) (ugs.) ausrauben: Ladenkasse ausgeräumt! Raubüberfall! (Bredel, Prüfung 30); dabei räumt man ihm die Taschen aus (Kempowski, Uns 37). 2. (Med.) a) nach einer Fehlgeburt Gewebsreste aus der Gebärmutter entfernen: einen Abort a.; <subst.:> beim Ausräumen von Ei- und Schleimhaut mit der Kürette (Hilsenrath, Nacht 474); b) Gewebspartien bes. aus vorgebildeten Körperhöhlen operativ entfernen: Lymphdrüsen im Bereich der Achselhöhle, im Becken a. 3. (etw., was einer Sache hindernd im Wege steht) beseitigen, aus dem Weg räumen: Bedenken, einen Verdacht, Missverständnisse a.; wenn auch nur die geringste Chance bestünde, den Konflikt ... auszuräumen (v. d. Grün, Glatteis 201).
Universal-Lexikon. 2012.